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Vier Festnahmen bei Baustellenkontrolle

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 29. Juli 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines anonymen Hinweises eine Baustelle im Dortmunder Stadtteil Kirchderne.

Auf dem Bauvorhaben wurden der Bauherr und vier Arbeitnehmer beim Renovieren eines Hauses angetroffen. Bei den vier Arbeitern handelte es sich um georgische Staatsangehörige und somit um Drittstaatsangehörige. Diese benötigen einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Gültige Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel konnten die Arbeitnehmer vor Ort jedoch nicht vorweisen. Die Männer gaben an, ihre Reisepässe in ihrer Unterkunft in Recklinghausen aufzubewahren, aber nicht über Aufenthaltstitel beziehungsweise eine Arbeitserlaubnis zu verfügen. In der Unterkunft konnten zwei georgische Reisepässe und zwei georgische Führerscheine sichergestellt werden.

Die Zollbeamten nahmen die vier Georgier vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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