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Freiheitsstrafe für Transportunternehmerin

Stunden falsch abgerechnet und zu wenig Lohn bezahlt

Kontrolle eines Transporterfahrers

Weil die 71-jährige Geschäftsführerin eines Transportunternehmens aus dem Ostalbkreis Stundenaufzeichnungen für Mitarbeiter nicht richtig führte und dadurch Sozialversicherungsbeiträge hinterzog sowie den Mindestlohn unterschritt, verurteilte das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Unternehmerin muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 5.145 Euro bezahlen.

Zollermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Aalen hatten bereits 2018 festgestellt, dass die dokumentierten Arbeitsstunden nicht stimmten und für 15 Beschäftigte über mehrere Jahre der Lohn im insgesamt fünfstelligen Bereich nicht rechtzeitig ausbezahlt wurde. Zudem beschäftigte die Unternehmerin einen Fahrer zum Schein selbstständig.

Der ermittelte Schaden für die Sozialversicherungen betrug 35.000 Euro.

Zusatzinformation

Das Transportgewerbe steht immer wieder im Fokus von Prüfaktionen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Erst vor wenigen Wochen hatten 55 Beamte des Hauptzollamts Ulm bei vier Schwerpunktprüfungen im Bezirk insgesamt 153 Kurierfahrer kontrolliert und in 21 Fällen Hinweise auf Meldepflichtverstöße, Mindestlohnunterschreitungen und Schwarzarbeit gehabt.


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