Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Fremde Ausweise verwendet

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 4. August 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Gelsenkirchen.

Unter anderem wurden zwei vietnamesische Staatsbürger arbeitend angetroffen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Beide Personen versuchten, sich mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel einer jeweils anderen Person auszuweisen.

"Die angetroffenen Personen sahen den auf den Aufenthaltstiteln abgebildeten Personen zwar ähnlich, aber die Zollbeamten hatten Zweifel an der Identität", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Vor Ort durchgeführte Identitätsfeststellungen bestätigten, dass beide Personen fremde Ausweise verwendeten und selbst nicht über gültige Aufenthaltstitel verfügten", so Münch weiter.

Die Zollbeamten nahmen die Frau im Alter von 26 und den Mann im Alter von 18 Jahren vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts sowie des Ausweismissbrauchs eingeleitet.

Über den weiteren Verbleib beider Personen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen