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Zoll prüft Zerlegebetrieb im Münsterland

Hauptzollamt kontrolliert erneut in der Fleischbranche und stellt Verstöße fest

Bei einer verdachtslosen Prüfung in der Fleischwirtschaft kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster in der vergangenen Woche einen Fleischzerlegebetrieb im Münsterland. Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten zwei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Ausweisdokumente an.

Insgesamt acht Zöllnerinnen und Zöllner vom Standort Gronau des Hauptzollamts Münster befragten 14 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und sahen dabei auch Geschäftsunterlagen des Arbeitgebers ein.

Die Umsetzung der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft stand dabei im Vordergrund.

Festgestellte Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht waren darauf zurückzuführen, dass der Arbeitgeber es unterlassen hatte, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu belehren. In der Fleischbranche müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit zwingend mit einem amtlichen Dokument ausweisen können.

Darüber hinaus stellten die Zollbeamtinnen und Zollbeamten fest, dass der Betrieb seiner Pflicht zur gesetzlich vorgeschriebenen taggenauen, elektronischen und manipulationssicheren Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht nachgekommen war.

Die weitere Auswertung der Geschäftsunterlagen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Gronau dauert an.

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