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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Vier Arbeitnehmer mit gefälschten Ausweisen

Bei einer Baustellenkontrolle am 18. August 2021 im Landkreis Diepholz haben Beschäftigte des Hauptzollamts Osnabrück vier illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Beamten wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten vier Arbeitnehmer bei Bautätigkeiten an, welche sich mit rumänischen Ausweisdokumenten auswiesen. Bei der anschließenden Überprüfung der Ausweisdokumente stellten die Ermittler fest, dass es sich hierbei um Fälschungen handelte. Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass es sich tatsächlich um ukrainische Staatsbürger handelte. Einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen sie nicht.

Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Vom zuständigen Ausländeramt erhielten die vier Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück dauern an.

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