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Scheinselbstständigkeit aufgedeckt

Bauunternehmer in Rostock zu Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt

Nach umfangreichen Ermittlungen durch Beamte des Hauptzollamts Stralsund - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - wurde ein 58-jähriger Mann aus dem Landkreis Rostock durch das Landgericht Rostock zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil wurde am 26. Mai 2021 rechtskräftig.

Der im Stahl- und Bewehrungsbau tätige Unternehmer hatte jahrelang eine Vielzahl ausländischer Personen als vermeintliche Subunternehmer beauftragt. Tatsächlich handelte es sich jedoch um abhängig Beschäftigte, für die Sozialversicherungsbeiträge, Steuern sowie Abgaben an die Sozialkasse Bau hätten gezahlt werden müssen.

Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf circa 1,35 Millionen Euro, die der Unternehmer jetzt - ergänzt um Säumniszuschläge - nachzahlen muss.

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