Zoll

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Festnahme nach Ausweismissbrauch auf dem Wochenmarkt

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 3. September 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund Marktkaufleute eines Wochenmarkts in Herne.

Unter anderem wurde ein indischer Staatsbürger angetroffen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Der 44-jährige Inder versuchte, sich zunächst mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel einer anderen Person auszuweisen. Bei der durchgeführten Identitätsfeststellung bestätigte sich jedoch der Verdacht der Beamten, dass es sich nicht um die auf dem Ausweis ausgewiesene Person handelte. Über einen eigenen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte der indische Staatsbürger nicht.

Die Zollbeamten nahmen den Mann vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts sowie des Ausweismissbrauchs eingeleitet. Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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