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Kölner Zoll kontrolliert Wach- und Sicherheitsgewerbe

Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Kölner Zoll kontrollierte am Freitag, dem 17. September 2021, den ganzen Tag bis in die Nacht hinein im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber.

Beim Hauptzollamt Köln waren knapp 70 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Köln, Bonn, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Gummersbach, Siegburg und Sankt Augustin unterwegs und prüften das Wach- und Sicherheitspersonal vor Flüchtlingsunterkünften, Bahnhöfen, Supermärkten, öffentlichen Gebäuden und Nachtclubs.

Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

"Ein albanischer junger Mann wurde ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel als Ordner vor dem Kölner Impfzentrum angetroffen. Gegen ihn und die Sicherheitsfirma wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet und erste strafprozessuale Maßnahmen getroffen. In Leverkusen am Stadthaus fehlten nach dem Eintreffen der Zöllnerinnen und Zöllner plötzlich zwei Sicherheitskräfte. Die Namen der beiden Männer waren allerdings im Wachbuch eingetragen und die Beamten konnten bereits vor Ort feststellen, dass diese nicht zur Sozialversicherung gemeldet sind. Auch hier werden weitere Ermittlungen aufgenommen", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme:

  • Insgesamt wurden 57 Objekte geprüft und 179 Beschäftigte vor Ort befragt (Köln: 36/95, Bonn: 3/24, Leverkusen: 8/30, Bergisch Gladbach: 3/7, Gummersbach: 3/6, Siegburg: 3/3, Sankt Augustin: 1/14).
  • Eine Person wurde ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. Gegen ihn und seinen Arbeitgeber wurden vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet.
  • Erste Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns gibt es bei drei der geprüften Firmen.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in zwei Fällen Anhaltspunkte.
  • In sechs Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung gegen die Arbeitgeber aufgenommen.

"Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns macht nicht selten eine erneute Prüfung in der Firma notwendig", so Ahland weiter.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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