Zwei Angeklagte verurteilt
Frankfurt am Main, 18. September 2021
Erfolgreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Mit Urteilsspruch des Landgerichts Darmstadt wurden kürzlich zwei Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main abgeschlossen.
Die Ermittlungen richteten sich gegen zwei Beschuldigte, die gemeinsam mit ihren Firmen im Rhein-Main-Gebiet Bauleistungen erbracht und hierbei über mehrere Jahre hinweg Arbeitnehmer beschäftigt haben, die nicht beziehungsweise nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet waren. Diese Schwarzarbeit verschleierten die Beschuldigten durch das Verwenden von sogenannten Abdeckrechnungen, womit sie das benötigte Schwarzgeld generierten.
Insgesamt wurden Abdeckrechnungen von Servicefirmen im Umfang von circa 3,82 Millionen Euro verwendet, wodurch ein Gesamtschaden bei der Deutschen Rentenversicherung, dem Finanzamt, der Sozialkasse des Bundes (SOKA-Bau) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) in Höhe von 630.000 Euro entstand.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres wurde einer der Angeklagten durch das Landgericht Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, wovon dieser bereits circa ein Jahr in Untersuchungshaft verbrachte. Mit dem jetzigen Urteil wurde der zweite Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Daneben wurde durch das Landgericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro angeordnet.
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main führte im Jahr 2020 umfangreiche Prüfungen bei 313 Arbeitgebern durch. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 13,3 Millionen Euro.
2.023 Einzelverfahren wegen Straftaten sowie 1.372 Bußgeldverfahren wurden abgeschlossen. 1.493 Strafverfahren sowie 572 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet. Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen und Einziehungsbeträge beläuft sich auf 523.650 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sicherte unter anderem Kontobeträge, Bargeld und Luxusgüter in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro zur Sicherung der Ansprüche des Staates.
Ein Schwerpunkt der Ermittlungen richtete sich gegen Arbeitgeber mehrerer Branchen, die ihre schwarz gezahlten Löhne mittels Kettenbetrug zu verschleiern versuchten.