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Bremer Zoll kontrolliert Wach- und Sicherheitsgewerbe

133 Personen in Bremen und Bremerhaven kontrolliert

Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen - all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen. Der Zoll kontrollierte am Freitag, dem 17. September 2021, im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber.

Beim Hauptzollamt Bremen waren über 30 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bremerhaven und Bremen unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Insgesamt wurden in der Hansestadt 86 und in der Seestadt 47 Personen von jeweils neun Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In Bremen müssen in vier Fällen Anmeldungen zur Sozialversicherung und in einem Fall die Entlohnung nach dem gesetzlichen Mindestlohn noch weitergehend überprüft werden. Ein kontrollierter Arbeitnehmer steht im Verdacht, sowohl gegenüber seinem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Zoll falsche Angaben zu seiner Identität gemacht zu haben, um im Wach- und Sicherheitsgewerbe beschäftigt werden zu können. In diesem Fall ist zudem fraglich, ob der Arbeitnehmer trotz Arbeitsaufnahme rechtmäßig Sozialleistungen erhält.

In Bremerhaven liegen fünf Fälle von gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen und Arbeitsaufnahme vor. Auch hier wird nachgeprüft, ob die Aufnahme der Beschäftigung bei den Sozialleistungsträgern ordnungsgemäß angezeigt wurde. In einem Fall muss die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns kontrolliert werden. In fünf Fällen wurden Arbeitnehmer verwarnt, die ihren Sozialversicherungsausweis nicht mitgeführt hatten. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.

"Alle bei den Kontrollen erhobenen Daten werden jetzt mit den Daten der Sozialversicherer und gegebenenfalls den Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber abgeglichen", erläuterte Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen, das weitere Vorgehen. "Sollten sich Anhaltspunkte für Schwarzarbeit ergeben oder erhärten, werden umgehend Ermittlungsverfahren eingeleitet", führte Tödter fort.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


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