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Schwarzarbeitskontrollen des Gießener Zolls im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Nichteinhaltung des Mindestlohns und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen - all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen.

Der Zoll kontrollierte am 17. September 2021 bei bundesweiten Schwerpunktprüfungen Beschäftigte und Arbeitgeber in der Branche. Beim Hauptzollamt Gießen waren 70 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Nord-, Ost- und Mittelhessen unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Sicherheitsdienstleistern.

Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Insgesamt wurden 184 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in 42 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei ergaben sich bislang in 26 Fällen Hinweise auf Nichteinhaltung des Mindestlohns und in vier Fällen auf unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


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