Wach- und Sicherheitsgewerbe im Münsterland kontrolliert
Münster, 22. September 2021
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster am 17. September 2021 Unternehmen sowie Beschäftigte des Wach- und Sicherheitsgewerbes nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Insgesamt waren 19 Zöllnerinnen und Zöllner in den Kreisen Steinfurt, Borken und Coesfeld sowie in der Stadt Münster unterwegs. Dabei überprüften sie 28 Unternehmen aus dem Bereich der Sicherheitsdienstleistungen und befragten insgesamt 82 Angestellte zu ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften nicht nur, ob die Unternehmen ihre Sozialversicherungspflicht erfüllen und den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zahlen, sondern auch, ob einzelne Angestellte oder Selbstständige unrechtmäßig Sozialleistungen beziehen. Darüber hinaus suchten sie nach Menschen ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die illegal beschäftigt werden.
Zwar müssen die Ergebnisse der Befragungen in den kommenden Wochen noch ausgewertet werden, erste Hinweise deuten aber darauf hin, dass es in drei Fällen zu unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung gekommen sein könnte. Auch bezüglich der Höhe der ausgezahlten Löhne gibt es noch Unstimmigkeiten. Dazu werden die Aussagen der Angestellten mit den Geschäftsunterlagen der kontrollierten Unternehmen abgeglichen.
Der Bereich der Sicherheitsdienstleistungen gehört zu den überproportional von Schwarzarbeit betroffenen Branchen. Deshalb liegt dieser Gewerbezweig besonders im Fokus des Zolls bei dessen Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dienstleistungen des Sicherheitsgewerbes, die in Nordrhein-Westfalen ausgeübt werden, müssen mit einem regionalen Mindestlohn von mindestens 11,21 Euro brutto pro Stunde entlohnt werden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.