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Duisburger Zoll kontrolliert im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Der Zoll kontrollierte am 17. September 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber.

Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen - all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen.

Beim Hauptzollamt Duisburg waren rund 60 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, unter anderem in den Städten Essen und Oberhausen sowie den Kreisen Wesel und Kleve, unterwegs und prüften die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Insgesamt wurden 98 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in 34 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei ergaben sich bislang in 48 Fällen der Verdacht auf Mindestlohnverstöße, in fünf Fällen auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und in acht Fällen auf Sozialleistungsmissbrauch. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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