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Kontrolle von Gaststätten und Shisha-Bars

Behördenübergreifende Zusammenarbeit ein voller Erfolg

Sichergestelllter Wasserpfeifentabak

Gemeinsam mit dem Polizeirevier Bruchsal kontrollierte das Hauptzollamt Karlsruhe am 29. September 2021 drei Shisha-Bars, fünf Gaststätten und zwei Dönerläden im Stadtbezirk Bruchsal sowie in Forst und Karlsdorf.

In den Einsatz waren rund 15 Beamte eingebunden, davon sieben Bedienstete der Polizei und acht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe. Darüber hinaus waren drei Mitarbeiter verschiedener Ordnungsämter, vier Steuerfahnder und zwei Betriebsprüfer der Finanzbehörde im Einsatz.

Zielrichtung des Einsatzes war die Überprüfung der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen, ausländerrechtlichen und tabaksteuerrechtlichen Vorschriften sowie der Einhaltung des Gewerberechts, des Jugendschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes sowie der aktuellen Corona-Verordnung. Darüber hinaus standen illegales Glücksspiel, Rauschgiftkriminalität, Urkundenfälschung und die Manipulation von Spielautomaten im Blickpunkt der Einsatzkräfte.

Insgesamt wurden zehn Betriebe und 138 Personen kontrolliert. Bei der Kontrolle von drei Shisha-Bars stellten die Beamten des Hauptzollamts Karlsruhe Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht fest. So wurden vor Ort 52 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt, welcher entgegen der geltenden Vorschriften in Kleinmengen ohne die vorgeschriebenen Kleinverkaufspackungen an die Kunden veräußert wurde. Dabei wurden drei Straf- und drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fanden in einem Fall Anhaltspunkte für mögliche Verstöße in Bezug auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie erste Hinweise für mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme ergab folgende Verdachtsmomente beziehungsweise Feststellungen der Polizei:

  • eine Festnahme aufgrund vorhandener Vollstreckungshaftbefehle
  • eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
  • eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz
  • eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz
  • vier Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Passgesetz
  • Sicherstellung von drei Ausweisdokumenten

Weitere Prüfungen und sich eventuell daraus ergebende Ermittlungen dauern derzeit noch an.

"Die Kontrollen haben erneut gezeigt, dass es in Gastronomiebetrieben häufig zu Verstößen gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften kommt", so Robert Pfütze, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe. "Die behördenübergreifenden Kontrollen sind daher ein geeignetes Mittel, um diese aufzudecken."

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