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Drei Festnahmen bei Baustellenkontrolle

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 4. Oktober 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Baustelle in Gelsenkirchen. Bei den angetroffenen Arbeitern handelte es sich um zwei ukrainische Staatsbürger sowie um einen weißrussischen Staatsbürger.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen ukrainische und weißrussische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Die Arbeiter konnten sich jedoch nur mit ihren Reisepässen und polnischen Aufenthaltstiteln ausweisen. Über gültige Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten sie nicht.

Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 41, 48 und 51 Jahren vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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