Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Haftstrafe für versuchten Leistungsbetrug

Gefälschte Arbeitsbescheinigung

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wurde eine 29-jährige Frau aus Nürnberg vom Amtsgericht Nürnberg-Fürth verurteilt.

Die junge Frau hatte bereits in 2019 versucht, sich bei der Agentur für Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erschleichen, der ihr nicht zustand. So fälschte sie eine Arbeitsbescheinigung und nahm selbst Änderungen in ihrem Arbeitsvertrag vor, wodurch sich ein wesentlich höherer Lohnanspruch und ein längerer Beschäftigungszeitraum ergab.

Doch die Agentur für Arbeit ist bereits vor Gewährung des Arbeitslosengeldes auf Unstimmigkeiten gestoßen. Das Hauptzollamt Nürnberg nahm die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs und Urkundenfälschung durch die Staatsanwaltschaft führten.

Für den Versuch des Betruges und die Urkundenfälschung muss die Frau nun ihre Haftstrafe antreten. Weil sie bereits wegen anderer Straftaten aufgefallen ist, wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen