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Zoll kontrolliert Gastronomiebetriebe im Frankfurter Stadtgebiet

Eine vorläufige Festnahme

Am 23. September 2021 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main Kontrollen im Frankfurter Stadtgebiet in der Gastronomiebranche durch. Insgesamt waren sechs Beamtinnen und Beamte im Einsatz.

Schwerpunkt der Kontrollen war das Aufdecken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die Kontrolle, ob der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wird.

Es wurden insgesamt vier Betriebe kontrolliert und acht Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei kam es zu der vorläufigen Festnahme eines 33-Jährigen aus Myanmar stammenden Mannes, der sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielt und hier nicht arbeiten durfte. Gegen den Arbeitgeber wurde bereits vor Ort ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.

Weiterhin wurde gegen einen Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Nichtführens von notwendigen Stundenaufzeichnungen und gegen drei Arbeitnehmer eine Ordnungswidrigkeit wegen des Nichtmitführens von Ausweisdokumenten eingeleitet.

Die Auswertungen der gewonnenen Erkenntnisse dauern an.

Zusatzinformation

Im Jahr 2020 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main umfangreiche Prüfungen bei 313 Arbeitgebern durch. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen belief sich auf rund 13,3 Millionen Euro. 2.023 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 1.372 Bußgeldverfahren. 1.493 Strafverfahren sowie 572 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurden eingeleitet.

Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen und Einziehungsbeträge belief sich auf 523.650 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sicherte unter anderem Kontobeträge, Bargeld und Luxusgüter in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro zur Sicherung der Ansprüche des Staates.

Ein Schwerpunkt der Ermittlungen richtete sich gegen Arbeitgeber mehrerer Branchen, die ihre schwarz gezahlten Löhne mittels Kettenbetrug zu verschleiern versuchten. Außerdem standen Tätergruppierungen der Bau- und Sicherheitsbranche im besonderen Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Frankfurt am Main.

Zu abgeschlossenen Ermittlungen verhängten die Gerichte erneut empfindliche Haftstrafen. Unter anderem wurden zwei Bauunternehmer zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Urteile sind zum Teil noch nicht rechtskräftig.

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