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Zoll geht gegen unerlaubten Aufenthalt und illegale Beschäftigung vor

Gastronomiebranche in Stendal kontrolliert

Am Freitag, dem 8. Oktober 2021, in den Abendstunden führten 15 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Stendal des Hauptzollamts Magdeburg in der Gastronomiebranche Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.

Bei einer Kontrolle in einem Imbiss in Stendal wurde gegen 21:20 Uhr ein serbischer Staatsangehöriger bei der Zubereitung von Gerichten arbeitend angetroffen.

Nach Prüfung der Ausweisdokumente des 25-jährigen Serben wurde festgestellt, dass dieser nicht über einen Aufenthaltstitel verfügte und eine Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet Deutschland nicht gestattet war.

Nach diesen Erkenntnissen wurde aufgrund eines Verdachts des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet gegen ihn ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eingeleitet.

Im weiteren Verlauf wurden der nunmehr Beschuldigte in einem Strafverfahren vor Ort zur Sache vernommen und nach Einbehalt des Reisepasses und Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde gegen Mitternacht auf freien Fuß gesetzt.

Das eingeleitete Strafverfahren nach § 95 Aufenthaltsgesetz kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch kann eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro zur Folge für den Betroffenen haben.

Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiter an.

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