Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Sozialabgaben hinterzogen

Bewährungsstrafe für Unternehmer

Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnte einem in Regensburg ansässigen Unternehmer nachgewiesen werden, dass dieser über einen Zeitraum von neun Monaten Arbeitnehmer beschäftigte, ohne diese bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Seiner Verpflichtung, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne die anfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht und ordnungsgemäß abzuführen, kam der Firmeninhaber nicht nach.

Der so für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf circa 66.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der Geschäftsmann, neben den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen, auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen