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Zoll prüft Saisonarbeitskräfte

Unterstützung einer europaweiten Sensibilisierungskampagne

Im September 2021 beteiligten sich die Hauptzollämter Augsburg, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt (Oder), Hamburg, Köln, Saarbrücken, Schweinfurt und Ulm an einer europaweiten Sensibilisierungskampagne der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. Im Fokus dieser Maßnahmen stand dabei der Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Land- und Forstwirtschaft.

Insgesamt waren über 260 Zöllner*innen im Einsatz und haben mehr als 800 in- und ausländische Arbeitnehmer*innen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Zudem wurden in fast 400 Fällen Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber*innen überprüft.

Bereits vor Ort wurden zwei Strafverfahren wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Strafgesetzbuch) sowie vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten oder Mindestlohnregelungen eingeleitet.

Seit dem 1. Juli 2021 ist für alle beschäftigten Arbeitnehmer*innen in der Land- und Forstwirtschaft der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde zu zahlen.

Sensibilisierungskampagne #EU4FairWork

Die Maßnahme in Deutschland fand im Rahmen der Sensibilisierungskampagne #EU4FairWork der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit statt.

Die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ist seit dem 26. Mai 2021 eine ständige Arbeitsgruppe der European Labour Authority (ELA), die zum 1. Juli 2019 mit Sitz in Bratislava eingerichtet wurde. Ziel der ELA ist, zur Gewährleistung einer fairen Arbeitskräftemobilität beizutragen sowie die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu unterstützen.


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