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Kölner Zoll mit Großkontrolle in der Fleischwirtschaft

Als Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 114 Beschäftigte befragt

Zöllner überprüft Ausweis mit einem Dokumentenprüfgerät

Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft.

Beim Hauptzollamt Köln führten mehr als 70 Beschäftigte eine Großkontrolle bei einem Fleischverarbeitungsbetrieb im Rhein-Erft-Kreis durch und befragten vor Ort 114 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zudem wurden alle vorgelegten Ausweise mit einem Dokumentenprüfgerät auf Echtheit überprüft.

"Bei unseren Kontrollen fragen wir detailliert nach der Entlohnung und den geleisteten Arbeitsstunden, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen. Die überwiegend aus Ungarn und Rumänien stammenden Frauen und Männer gaben zum Teil an, mehr als 50 Stunden in der Woche zu arbeiten und dafür Pauschallöhne zu bekommen, die umgerechnet deutlich unterhalb der 9,60 Euro Mindestlohn pro Stunde liegen würden", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.

"Ob alle angetroffenen Personen vom Arbeitgeber ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet und der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde, lässt sich erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben und weiterer Geschäftsunterlagen des Betriebs sagen", so Ahland weiter.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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