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Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Jobcenter decken Betrug auf

43.000 Euro zu Unrecht bezogen

Über Jahre hinweg bezog ein Pärchen aus Regensburg zu Unrecht Leistungen vom Jobcenter. Der Mann und seine langjährige Partnerin lebten in einer gemeinsamen Wohnung, teilten diese Tatsache allerdings nicht dem zuständigen Jobcenter mit. Stattdessen gaben die beiden an, jeweils eigene Wohnungen zu haben.

Da die beiden Personen verschiedene Nachnamen besitzen, fiel dem Jobcenter dieser Betrug zunächst nicht auf und zahlte die Mieten für die zwei fingierten Wohnungen. Dieser Betrag war weitaus höher als der Mietzins für die gemeinsame Wohnung.

Bei den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnte allerdings nachgewiesen werden, dass die beiden Personen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebten. Der eigentliche Betrug fiel erst auf, nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wegen verschiedener Geschäftstätigkeiten gegen den Mann ermittelte, aus denen er weitere Einnahmen erzielte, die er gegenüber dem Jobcenter ebenfalls verschwieg.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Zusätzlich forderte das Jobcenter von dem Betrügerpärchen insgesamt über 43.000 Euro an zu Unrecht bezogenen Leistungen zurück.

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