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Wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt im Strafbefehlsverfahren verurteilt

Gesamtgeldstrafe von 15.000 Euro verhängt

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz verhängte das zuständige Amtsgericht gegen einen 46-jährigen Gastronomen aus Chemnitz wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 22 Fällen eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 250 Tagessätzen zu je 60 Euro. Das Urteil ist seit dem 22. Oktober 2021 rechtskräftig.

Im Zuge der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Chemnitz konnte dem Unternehmer nachgewiesen werden, dass er im Zeitraum von Januar 2018 bis Oktober 2019 die für seine Arbeitnehmer*innen zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe abgeführt hatte. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialkassen beträgt insgesamt rund 66.000 Euro.

Die Ermittlungen wurden aufgrund einer anonymen Anzeige, die im November 2018 beim Hauptzollamt Erfurt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - einging, aufgenommen.

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