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Zoll geht gegen Sozialbetrug vor

320 Tagessätze für Kneipenwirt

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.400 Euro verurteilte das Amtsgericht Nürnberg den Inhaber mehrerer Nürnberger Kneipen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass der Mitte 20-Jährige über einen Zeitraum von vier Jahren für seine Beschäftigten zu wenig oder gar keine Abgaben an die Sozialkassen abgeführt hat. In der Folge wurden den Sozialkassen Beiträge von über 140.000 Euro vorenthalten.

Der Angeklagte wurde zu 320 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Zudem muss er für den sozialversicherungsrechtlichen Schaden und die Verfahrenskosten aufkommen. Ein Teil der Schadenssumme ist bereits durch Bargeld abgedeckt, das die Zöllner*innen - neben einem Wertgegenstand - bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt hatten.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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