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Festnahme im Restaurant

Zoll stellt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung fest

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund überprüften am 6. Dezember 2021 ein Restaurant im Dortmunder Stadtteil Gartenstadt.

Dabei konnten mehrere Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt werden. In der Küche wurden zwei Arbeitnehmer festgestellt, die in Deutschland keine Tätigkeit ausüben durften, weil ihnen die notwendige Arbeitserlaubnis fehlte.

Ein 22-jähriger Albaner ohne festen Wohnsitz, der als Koch dort tätig war, konnte sich nur mit einem albanischen Reisepass ausweisen. Einen gültigen Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung in Deutschland konnte er nicht vorlegen. Als albanischer Staatsangehöriger durfte er sich zwar bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen als Tourist in Deutschland aufhalten, durch seine illegale Arbeitsaufnahme verwirkte er jedoch sein Aufenthaltsrecht.

Er wurde nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vor Ort vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Nach der Vernehmung wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.

Ein 28-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger arbeitete als Küchenhilfe und konnte sich nur mit einer Duldung ausweisen. Eine Beschäftigung wurde ihm damit jedoch untersagt. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch eingeleitet.

Gegen den Arbeitgeber laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis.

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