- Ort und Datum : Frankfurt am Main, 21. Mai 2025
Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hanau vollstreckte das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main mit Spezialeinheiten des Zolls, der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) und der hessischen Polizei in den frühen Morgenstunden des 21. Mai 2025 insgesamt neun Haftbefehle in Hanau, Bruchköbel, Maintal, Nidderau, Niederdorfelden, Schöneck und Karben. Darüber hinaus wurde ein weiterer mutmaßlicher Drogenhändler vorläufig festgenommen.
Bei der Durchsuchung von insgesamt 17 Objekten stellten die Einsatzkräfte rund 17 Kilogramm Amphetamin, 41 Kilogramm Marihuana, Kokain, Haschisch, Streckmittel sowie eine zerlegte Amphetaminküche und 200 Liter Chemikalien zur mutmaßlichen Drogenherstellung sicher. Weiterhin konnten unter anderem über 27.000 Euro Bargeld, eine hochwertige Armbanduhr sowie drei Kraftfahrzeuge sichergestellt beziehungsweise gepfändet werden.
Zuvor wurden im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen in Deutschland durch den Zoll bereits mehr als 235 Kilogramm Amphetamin, rund 20 Kilogramm Marihuana und Kokain sowie rund 170 Kilogramm Amphetamin in Skandinavien sichergestellt.
Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hanau gegen eine 14-köpfige Tätergruppierung wegen Verdachts des unerlaubten Herstellens und des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes starteten im Herbst 2024 nach einer Verdachtsmeldung der Gemeinsamen Grundstoffüberwachungsstelle (GÜS) des Zollkriminalamts und des Bundeskriminalamts über die Lieferung mutmaßlicher Streckmittel für Drogen an eine Adresse im Main-Kinzig-Kreis.
"Streckmittel werden oft dort in größeren Mengen eingesetzt, wo Tatverdächtige illegal synthetische Betäubungsmittel herstellen oder mit Betäubungsmitteln aller Art Handel treiben. Hierbei dienen die Streckmittel dazu, die Wirkung von Rauschgift zu verstärken oder zumindest das Volumen und somit letztlich die Gewinnmarge auf dem illegalen Markt zu erhöhen", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. "Der Erfolg der heutigen Maßnahmen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Hanau und dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main", sagte Staatsanwalt Jung, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hanau.
Die festgenommenen Personen werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau dem Haftrichter beim Amtsgericht Hanau vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet.
Die Einsatzmaßnahmen wurden durch spezialisierte Kräfte der hessischen Polizei unterstützt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung gilt.