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Zoll stellt ein Kilogramm 2-CMC sicher     

Zoll stellt ein Kilogramm 2-CMC sicher     

  • Ort und Datum : Osnabrück, 16. Juni 2025

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Christian Heyer

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Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Osnabrücker Zöllner stellten bereits am Morgen des 5. Juni 2025 bei einer Fahrzeugkontrolle 1.000 Gramm des verbotenen psychoaktiven Rauschmittels 2-CMC aus der Gruppe der Amphetamine sicher.

Die Ermittler überwachten den fließenden Verkehr auf der Autobahn 30 aus den Niederlanden, als ein in Litauen zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte. Sie leiteten den Pkw für eine Kontrolle zum Parkplatz Emstal-Süd.

In der Befragung gab der Reisende an, dass er einen Freund von Litauen in die Niederlande gebracht hatte.
 
"Die bei unserem Einstieg in eine Kontrolle immer gestellte Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln verneinte der Fahrer", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Da die Zöllner Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen des Reisenden hatten, entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Fahrzeugs. Dabei fanden die Beamten in der Kofferraumverkleidung eine weiße Tüte. In dieser Tüte befand sich ein eingeschweißtes Päckchen mit 1.000 Gramm einer unbekannten kristallförmigen Substanz. 

Das Zollfahndungsamt Essen bestimmte die Substanz zum späteren Zeitpunkt als psychoaktives Rauschmittel aus der Gruppe der Amphetamine. 2-CMC fällt zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, ist aber nach dem seit 2016 bestehenden Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten und darf weder hergestellt noch nach Deutschland eingeführt werden.

Die Substanzen wurden beschlagnahmt. 

Die Zöllner leiteten gegen den Reisenden ein Strafverfahren ein. 

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen.

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