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Landgericht spricht insgesamt 33 Jahre Freiheitsstrafe aus

Erfolgreiche grenzüberschreitende Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Osnabrück

Am 4. Januar 2022 ergingen in zwei Verfahren beim Landgericht Osnabrück wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen sechs Angeklagte Urteile über insgesamt 33 Jahre Freiheitsstrafe.

Die beiden Gerichtsverfahren beruhten auf seit 2020 laufenden Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Osnabrück - bestehend aus dem Zollfahndungsamt Hannover und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück - unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

So hatten Zoll- und Polizeibeamte im September 2020 in Wielen (Grafschaft Bentheim) in einem alten Hühnerstall eine professionell betriebene Indooranlage zum Cannabisanbau mit 4.500 Cannabispflanzen und Pflanzenresten von weiteren 2.500 Cannabispflanzen ausgehoben. Bei dem Einsatz in Deutschland konnten fünf Beschuldigte vor Ort festgenommen werden. In den Niederlanden wurden zeitgleich weitere Betäubungsmittel sowie Waffen, darunter eine Handgranate, beschlagnahmt. Nachfolgende Ermittlungen belegten die Ernte von 122 Kilogramm verkaufsfähigem Marihuana.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen vor dem Landgericht Osnabrück wurden vier Angeklagte wegen des bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen 6 Jahren und 6 Monaten sowie 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der fünfte Angeklagte hatte bereits im Vorfeld eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten erhalten.

Seit Januar 2021 ermittelte die GER Osnabrück in einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten, der aufgrund der Auswertung von verschlüsselten Kommunikationsdaten im Verdacht stand, Teil eines internationalen Drogenhändlerrings zu sein.

Bei einer Übergabe von 30 Kilogramm Marihuana im Mai 2021 konnte der eine Angeklagte zusammen mit dem weiteren Angeklagten aus Peine auf frischer Tat festgenommen werden. Rund 135.000 Euro Bargeld wurden versteckt in Hohlräumen im Motorraum eines Pkws sichergestellt.

Nach einem knapp zweimonatigen Prozess, in dem beide Angeklagten Geständnisse ablegten, verurteilte das Landgericht Osnabrück einen Angeklagten wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe zum Handeltreiben zu 5 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Der andere Angeklagte aus Peine wurde wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe des Handeltreibens zu 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Dezernat 01 - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Laura-Christin Brinkmann
Telefon: 0541 327-1024
E-Mail: pressestelle­@pd-os.polizei.niedersachsen.de

Zollfahndungsamt Hannover
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julia Söllner (Pressesprecherin)
Telefon: 0511 8990-1004

Tobias Steinführer (Stellvertretender Pressesprecher)
Telefon: 0421 3897-2344
Mobil: 0172 25 79 408

E-Mail: presse­@zfah.bund.de

Ausgehobene Indoorplantage Bild / Video 1/3 Ausgehobene Indoorplantage


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