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40 Kilogramm Khat beschlagnahmt

Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Am 18. Januar 2021 kontrollierte der Zoll am Flughafen Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Dubai.

Auf dem Röntgenbild zweier Koffer war zu erkennen, dass hier keine normalen Reiseutensilien wie Kleidung und Hygieneartikel enthalten waren, sondern nur etwas Pflanzliches. Daher wurden die beiden Koffer geöffnet.

Zum Vorschein kam die Kaudroge Khat in frischer Form. Die beiden Koffer gehörten einem Reisenden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen dauern noch an.

Zusatzinformation

Khat ist eine Kaudroge und wird hauptsächlich in Äthiopien, Kenia, Jemen und dem Oman angebaut. Es handelt sich dabei um die Zweigspitzen und jungen Blätter des Khatstrauchs. Darin enthalten ist Cathinon, welches in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Im Jahr 2019 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main insgesamt fast fünf Tonnen Khat aus dem Verkehr gezogen.

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