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Großer Ermittlungserfolg gegen Betreiber eines Drogenshops im Darknet

Durchsuchungen und Festnahmen in mehreren Bundesländern

Unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Landeszentralstelle Cybercrime - führen das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift - GER) ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eines Drogenshops im Darknet. Der Shop war unter anderem auf DarkMarket aktiv.

Die Hauptbeschuldigten sind dringend verdächtig, in mehr als 1.400 Fällen als Mitglieder einer Bande mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben, wobei es in mehr als 200 Fällen um Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ging. Die Beschuldigten sollen Betäubungsmittel unter anderem in den Niederlanden beschafft und über verschiedene Darknet-Marktplätze gewinnbringend weiterverkauft haben.

Die Fahnder ermitteln seit Anfang 2020 gegen die Tätergruppierung. Ins Visier geriet die Bande den Kontrollkräften der Hauptzollämter Gießen und Frankfurt am Main, da mehr als 180 Postsendungen mit Betäubungsmitteln, die ins europäische Ausland verschickt werden sollten, in den Briefzentren aufgefallen waren und sichergestellt werden konnten. Es handelte sich um eine breite Palette von Rauschgift, unter anderem mehr als zehn Kilogramm Amphetamin und über 7.900 Ecstasy-Tabletten. Die GER Mainz übernahm die Ermittlungen und es gelang, die mutmaßlichen Täter trotz ihres konspirativen Vorgehens zu identifizieren.

Mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften durchsuchten Ermittler der GER am 8. Februar 2021 neun Objekte in Rheinland-Pfalz, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Dabei entdeckten die Fahnder rund 30 Kilogramm Rauschgift, unter anderem 25 Kilogramm Amphetamin. Der geschätzte Verkaufswert dürfte bei mehr als 250.000 Euro liegen.

Drei Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt.

Die acht männlichen und weiblichen Beschuldigten im Alter von 28 bis 65 Jahren sind deutsche Staatsangehörige. Angaben zur Sache haben sie bislang nicht gemacht.

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