Gefälschte Markenbekleidung beschlagnahmt
Wert der Originalwaren liegt bei rund zwei Millionen Euro
Am 8. Juni 2022 erschien ein aus der Türkei kommender Lkw mit seiner Ladung zur Abfertigung am Zollamt Dresden mit dem Ziel, seinen Transport nach Polen fortzusetzen.
Bei der Kontrolle der Fracht stellten die Beamten zahlreiche Säcke mit verschiedenen Bekleidungsstücken fest.
Eine genauere Überprüfung ergab, dass es sich um gefälschte Markenprodukte handelte, mit denen die Schutzrechte von fünf namhaften Herstellern verletzt wurden.
Mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks Dresden erfolgte die komplette Entladung des Fahrzeugs. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten insgesamt fast 43.000 T-Shirts, 6.000 Hosen und 376 Paar Sportschuhe sicher. Der Wert der Originalwaren liegt bei rund zwei Millionen Euro.
2021 wurden an den Dienststellen im Hauptzollamtsbezirk Dresden knapp 1.400 Grenzbeschlagnahmen durchgeführt. Der Wert der schutzrechtsverletzenden Waren überschritt dabei 42 Millionen Euro.
Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie beispielsweise Marken, Geschmacksmustern, Urheberrechten oder Patenten, können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München beantragen, dass die Zollbehörden bei Verdacht einer Warenfälschung eingreifen.
In diesem Fall informiert der Zoll den Inhaber des möglicherweise verletzten Schutzrechts, sodass dieser seine Rechte zivilrechtlich geltend machen oder - unter bestimmten Voraussetzungen - die Waren im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens vernichten lassen kann.