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Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm

Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm

  • Ort und Datum : Ulm, 14. Februar 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Ulm

  • StrasseHausnummerMagirusstraße 39/2
  • PLZOrt89077 Ulm

Der durch Schwarzarbeit aufgedeckte finanzielle Schaden für die Sozialkassen betrug im vergangenen Jahr im Bezirk des Ulmer Zolls 25,66 Millionen Euro und stieg damit auf einen bisher nicht gekannten Rekordwert.

Grund dafür sind vier abgeschlossene Großverfahren mit einem Gesamtschaden von über 18 Millionen Euro. Darunter war ein Bausanierer aus dem Landkreis Esslingen, der über Jahre mit Scheinrechnungen zur Bezahlung von Schwarzlöhnen agierte und das Sozialsystem damit um rund sieben Millionen Euro prellte sowie ein Bauunternehmer aus dem Landkreis Sigmaringen, der mit derselben Masche rund drei Millionen Euro hinterzog. In beiden Fällen gab es hohe Haftstrafen, die sich zum Teil statistisch aber erst im laufenden Jahr auswirken.

Das sind Folgen der 2.566 Straf- sowie 1.335 Bußgeldverfahren, die die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Ulm im letzten Jahr abschlossen. Weitere Ergebnisse waren rund 27 Jahre verhängte Freiheitsstrafen sowie insgesamt knapp 3,5 Millionen Euro Geldstrafen und Bußgelder.

Die 185 Zöllnerinnen und Zöllner an den vier FKS-Standorten in Ulm, Pfullingen, Aalen und Friedrichshafen überprüften 12.590 Arbeitnehmer und 1.506 Arbeitgeber, woraufhin sie 4.200 neue Ermittlungen einleiteten. Darin sind auch Verfahren enthalten, die aufgrund von Mitteilungen der Zusammenarbeitsbehörden - wie Polizei oder Agenturen für Arbeit - durchgeführt wurden. Viele dieser Fälle werden unmittelbar durch die Strafsachenstelle des Ulmer Zolls geahndet.

Zusatzinformation

Neben der Aufdeckung von Mindestlohnunterschreitungen stehen die Verfolgung der klassischen Schwarzarbeit (Nichtzahlung von Sozialbeiträgen), illegalen Ausländerbeschäftigung, Leistungsbetrug (Arbeiten trotz Bezug von Arbeitslosengeld) sowie sogenannten Scheinselbstständigkeit (nicht gemeldet obwohl Arbeitnehmer) im Fokus der Ermittler. Dabei legen die Zöllnerinnen und Zöllner besonderes Augenmerk auf die für Schwarzarbeit anfälligen Branchen, wie Baugewerbe, Gastronomie und Hotellerie sowie Logistik (Paketlieferdienste und Verteilerzentren), Gebäudereinigung und das Sicherheitsgewerbe, wo jeweils regelmäßig groß angelegte Schwerpunktkontrollen durchgeführt werden.

Zudem gewinnen die sogenannten organisierten Formen der Schwarzarbeit an Bedeutung. Hierauf reagiert der Zoll mit eigens spezialisierten Ermittlungsgruppen und Forensikteams. Für Zugriffe kommen mittlerweile sogar Spezialeinheiten zum Einsatz.

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