- Ort und Datum : Lörrach, 8. Mai 2024
Einnahmen von 4,1 Milliarden Euro an Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern konnte das Hauptzollamt Lörrach 2023 verbuchen, damit allerdings 600 Millionen Euro weniger als im Vorjahr.
Einfuhrumsatzsteuer und Zölle
Die Einfuhrumsatzsteuereinnahmen gingen von 4,5 Milliarden im Jahr 2022 auf 3,8 Milliarden Euro zurück. Die Einfuhrumsatzsteuer kann von gewerblichen Unternehmen als Vorsteuer zum Abzug gebracht werden.
Dagegen gab es bei den Einnahmen an Zöllen - der Betrag wird fast vollständig an die Europäische Union (EU) abgeführt - eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 15 Millionen auf einen Betrag von 59 Millionen Euro.
Verbrauchsteuern
Bei den Verbrauchsteuern ergibt sich mit Einnahmen in Höhe von 225 Millionen Euro eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 21 Millionen. Verbrauchsteuern sind nationale Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören die Strom- und Energiesteuer, die Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer.
Die Abgaben werden nicht nur an den Grenz- oder Binnenzollstellen, sondern auch über verpflichtende Steuererklärungen von Betrieben und Unternehmen erhoben. Von Betriebsprüferinnen und -prüfern mit weitreichenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen werden auch größere zurückliegende Zeiträume nachträglich direkt in den zoll- und steuerpflichtigen Unternehmen nochmals eingesehen. Im Ergebnis kann es zu Nacherhebungen oder auch Erstattungen kommen.
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer auf Fahrzeuge, welche auf Halterinnen und Halter mit Wohnsitz im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach zugelassen sind, wird vom Hauptzollamt Singen eingezogen und verwaltet. Ebenso wird die Alkoholsteuer, die bei den vielen Alkoholherstellungsbetrieben, auch sogenannten Kleinbrennereien, im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach entsteht und hier von Steueraufsichtsbeamtinnen und -beamten im Außendienst überwacht wird, beim Hauptzollamt Stuttgart erhoben. Die jeweiligen Beträge werden in deren Statistik erfasst.
Verbote und Beschränkungen im Warenverkehr
Bei der zollrechtlichen Abfertigung von gewerblichen oder privat ein-, aus- oder durch Deutschland beziehungsweise die EU geführten Warensendungen richtet sich der Fokus der in diesem Bereich eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner nicht nur auf die Erhebung von Abgaben, um gerade Billigimporten keinen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
So bestehen für bestimmte Warengruppen, welche solche Wege gehen, Beschränkungen oder gar Verbote. Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungselektronik, Spielzeuge oder elektrische Geräte, aber auch Nahrungsergänzungsmittel, dürfen nur dann Eingang in die EU finden, wenn sie den bestehenden Sicherheitsstandards entsprechen. Auskunft darüber gibt in der Regel das angebrachte, nicht gefälschte CE-Kennzeichen. 16 Beanstandungen gab es dazu im letzten Jahr bei den Zollstellen im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach, den Zollämtern Rheinfelden-Autobahn, Weil am Rhein und Weil am Rhein-Autobahn, Freiburg und Appenweier - halb so viel als im Jahr zuvor.
Marken- und Produktpiraterie
Die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie schützt nicht nur das geistige Eigentum von Unternehmen, welche in die Entwicklung von Produkten erhebliche geistige und finanzielle Ressourcen stecken, billig produzierte gefälschte Markenware ist obendrein häufig mit Schadstoffen belastet oder birgt adere Gefahren in sich. 10.499 gefälschte Gegenstände wurden im letzten Jahr beschlagnahmt, darunter befand sich eine Sendung mit 10.000 Halstüchern mit falscher Herkunftsbezeichnung. Nur 267 Gegenstände musste im letzten Jahr beschlagnahmt werden.
Artenschutz
Zehn artenschutzrechtliche Verstöße mussten festgestellt werden, damit verdoppelte sich die Vorjahreszahl. Darunter befand sich ein Klavier mit Elfenbeintastatur, ein präparierter Elsterschädel sowie mehrere Flaschen Saft aus einer geschützten Aloepflanze.
Einfuhrvolumen
Das Einfuhrvolumen betrug bei den genannten Zollstellen im Jahr 2023 2,8 Millionen abgefertigte Warenpositionen - 200.000 weniger als 2022. Daneben wurden rund 6.000 Postsendungen, in der Regel Internetbestellungen von Privatpersonen, abgefertigt, rund 1.200 mehr als im Vorjahr. Zur Ausfuhr wurden 3,5 Millionen Positionen abgefertigt, auch hier eine Steigerung gegenüber 2022: rund 1,1 Millionen mehr. Rund 820.000 Lastkraftfahrzeuge haben dazu den Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn in beide Richtungen passiert, beim Zollamt Rheinfelden-Autobahn wurden rund 553.000 Brummis gezählt. In beiden Fällen ein geringer Rückgang gegenüber 2022.
Kontrollen
Im privaten Reiseverkehr wurden 94.000 Personen, welche die Grenze auf oder in 53.000 Fahrzeugen überquerten, einer Kontrolle unterzogen. Dabei kam es zu 1.370 grenzpolizeilichen Feststellungen, welche wiederum zu mehr als 150 Festnahmen führten.
Sicherstellungen
Insgesamt wurden bei Grenzkontrollen und bei Kontrollen von Postsendungen 263 Gramm Heroin, etwas mehr als 34 Kilogramm Kokain, vier Kilogramm Amphetamine, 35 Kilogramm Haschisch, 410 Kilogramm Marihuana, 19 Kilogramm Kath (Blätter einer afrikanischen Strauchpflanze, welche amphetaminähnliche Substanzen enthalten) sowie 650 Ecstasy-Tabletten sichergestellt, außerdem mehr als 60.000 unversteuerte Zigaretten, ein halbautomatisches Gewehr, mehr als 90 nach waffenrechtlichen Bestimmungen verbotene Gegenstände und über 800 nicht zugelassene Feuerwerkskörper.
Es kam zu 19 Sicherstellungen von Barmitteln, welche im Fall der Ein-, Aus- und Durchfuhr von einer Person in Beträgen von mehr als 10.000 Euro aus, in oder von einem Nicht-EU-Staat bei den Grenzzollstellen anzumelden sind. Die Gesamtsumme der sichergestellten Barmittel belief sich auf 360.000 Euro, 2022 lag dieser Betrag bei 690.000 Euro. Bei Kontrollen des Grenzverkehrs und auch im Grenzraum wurden zudem mehr 1,3 Tonnen Wasserpfeifentabak sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt.
Ausfuhrkassenzettel
Eine leichte Zunahme gegenüber dem Vorjahreszeitraum ergab sich bei den erteilten Bestätigungen zu Umsatzsteuerzwecken bei der Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr für Bürgerinnen und Bürger, welche ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben. Um 200.000 stieg die 2022er Zahl im vergangenen Jahr nun auf 2,8 Millionen abgestempelte, sogenannte Ausfuhrkassenzettel.
Vollstreckung
Zum Einzug nicht zum Fälligkeitsdatum entrichteter Steuerforderungen führt die Zollverwaltung Vollstreckungsverfahren selbst durch und hat dazu auch Vollziehungsbeamtinnen und -beamte im Außendienst im Einsatz. Aber nicht nur für die Zollverwaltung selbst ist das in diesem Bereich eingesetzte Personal tätig. Auch für andere Behörden und öffentlich-rechtliche Organisationen, wie zum Beispiel für die Bundesagentur für Arbeit, deren Jobcenter und Familienkassen, für Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, vollstreckt der Zoll deren Forderungen. Im vergangenen Jahr wurde dieser Aufgabenbereich des Hauptzollamts Lörrach mit 307.000 neuen Vollstreckungsaufträgen betraut, 97,5 Millionen Euro wurden so beigetrieben.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Das Jahresergebnis des Aufgabenbereichs zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung sowie das Ergebnis der Ahndungsmaßnahmen, welche sich daraus ergeben hatte, wurde bereits am 14. Februar dieses Jahres veröffentlicht.
Jahresergebnis 2023 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lörrach