- Ort und Datum : Aachen, 27. Mai 2024
Mit seinem Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle - sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze.
Die beim Hauptzollamt Aachen in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingesetzten Beschäftigten aus den Sachgebieten Prüfungen und Ermittlungen und Ahndung blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2023 zurück.
Die Zöllnerinnen und Zöllner führten im Bezirk des Hauptzollamts im abgelaufenen Kalenderjahr 407 Arbeitgeberprüfungen durch. Insgesamt befragten sie 3.910 Arbeitnehmer und überprüften deren Beschäftigungsverhältnisse. Da vor Ort nicht alle Sachverhalte geklärt werden konnten, schlossen sich in diversen Fällen weitere Ermittlungen an.
Der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete 2.246 Strafverfahren sowie 840 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Gerichte verhängten Freiheitsstrafen von knapp 20 Jahren und Geldstrafen in Höhe von mehr als einer halben Million Euro. Die Summe der Bußgelder und Einziehungsbeträge betrug 296.633 Euro. Die aus den Straf- und Ordnungswidrigkeiten ermittelte Schadenssumme belief sich auf knapp 8 Millionen Euro.
Diese werden sowohl risikoorientiert als auch verdachtsunabhängig durchgeführt. Zum Prüfungsumfang zählen die ordnungsgemäße Anmeldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen (sogenannter Leistungsmissbrauch), die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern und die Einhaltung des Mindestlohns.
Oft entwickeln sich aus weniger zeitintensiven Prüfungen ganze Prüfungskomplexe, bei denen organisierte Formen der Schwarzarbeit enttarnt werden. Die oft internationalen Tätergruppen sind europaweit bestens organisiert, arbeiten oftmals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor. Auf diese Weise werden regelmäßig hohe Beträge an Sozialversicherung und Steuern vorenthalten. Dadurch werden die Sozialversicherungssysteme ausgehöhlt und Steuern, die in die Finanzierung des Gemeinwohls fließen, hinterzogen.
Organisierte Formen der Schwarzarbeit buchen zum Beispiel fingierte Leistungen (etwa in Form von Schein- und/oder Abdeckrechnungen), die von sogenannten Servicefirmen wie eine Ware auf dem Markt gehandelt werden, als Aufwand in die Buchhaltung aktiver Firmen ein, um daraus Schwarzgeld für kriminelle Zwecke, wie zum Beispiel Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, zu generieren.
In einem aktuellen Fall konnten Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Aachen aufgrund umfangreicher vielschichtiger Ermittlungsarbeit ein Schwarzarbeitsnetzwerk zerschlagen. Das Landgericht Aachen sprach bisher Gesamtfreiheitsstrafen in Höhe von 13 Jahren und 5 Monaten aus.
Die Tätergruppe verwendete zur Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse eine Vielzahl von Firmen, um unter anderem für bekannte Einzelhandelsunternehmen Möbel und Elektrogroßgeräte auszuliefern. Die Bande meldete Mitarbeitende nicht oder mit wesentlich geringerem Verdienst zur Sozialversicherung an, verschwieg Berufsgenossenschaften die tatsächlichen Arbeitsentgelte und gab gegenüber dem Finanzamt keine oder unzutreffende Umsatzsteuererklärungen ab.
Im Einzelnen verhängte das Gericht folgende Haftstrafen: Der Haupttäter, ein Deutscher türkischer Herkunft, wurde zu einer Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und drei Monaten wegen bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehr als 800 Fällen verurteilt. Der 53-jährige Mann, der nach Auffassung des Gerichts als die zentral verantwortliche Person eines Firmengeflechtes im Transportdienstleistungsgewerbe anzusehen ist, verkürzte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 2,1 Millionen Euro und hinterzog Steuern von insgesamt über 6,7 Millionen Euro.
Weitere Haftstrafen wurden für drei der Tätergruppierung angehörige Personen ausgesprochen, da diesen die Beihilfe zum bandenmäßigen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Beihilfe zur Schwarzarbeit und zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden konnte.
Die Summe dieser Haftstrafen betrug neun Jahre und drei Monate. Gegen mindestens vier weitere der Bande zuzuordnenden Personen stehen die Gerichtsurteile noch aus.