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Saarbrücker Zoll auch 2020 erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit

Mehr als 1.000 Arbeitgeber überprüft, 42 Jahre Freiheitsstrafen verhängt und Schadenssumme von 12,6 Millionen Euro aufgedeckt

Das Hauptzollamt Saarbrücken führt im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz die Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung durch.

Rückblickend auf das Jahr 2020 zog Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken, eine positive Bilanz: "Im vergangenen Jahr haben wir den Spagat zwischen der Corona-Krise und den Schwarzarbeitskontrollen gemeistert. Die Kontrolldichte blieb - ebenso wie die Anzahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren - auf einem konstant hohen Niveau."

In 2020 wurden folgende Ergebnisse erzielt:

  • Überprüfung von Arbeitgebern: 1.023
  • eingeleitete Strafverfahren: 3.826
  • Summe der festgesetzten Geldstrafen: 0,7 Millionen Euro
  • Summe der erwirkten Freiheitsstrafen: 42,2 Jahre
  • eingeleitete Bußgeldverfahren: 742
  • Summe der festgesetzten Bußgelder: 1,2 Millionen Euro
  • aufgedeckte Schadenssumme: 12,6 Millionen Euro

Im besonderen Blickpunkt standen unter anderem Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns, Kurierdienste, das Baugewerbe sowie die Abfall-, die Fleisch- und die Landwirtschaft.

"Außerdem wurden im Laufe des Jahres Freiheitsstrafen von 42 Jahren erwirkt", ergänzte Hans Barth. "Unsere Erfahrung zeigt, dass komplexe Ermittlungsverfahren sowie organisierte Formen der Schwarzarbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen."

Dass Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt ist, sondern vielfach auch zu Freiheitsstrafen führt, belegen unter anderem die nachstehenden Urteile aus 2020:

Urteil 1: Ein 59-Jähriger und eine 36-Jährige wurden letztes Jahr vom Amtsgericht Saarbrücken wegen Schwarzarbeit zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

114.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge, 20.000 Euro Lohnsteuer und 27.000 Euro Umsatzsteuer schleusten die Betreiber eines Bordells am Staat vorbei, indem sie Prostituierte und Tänzerinnen bei sich beschäftigten, ohne die Abgaben (in der richtigen Höhe) zu entrichten. Die Prostituierten und Tänzerinnen waren nicht selbständig, sondern standen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu den Nachtclubbetreibern.

Urteil 2: 1,3 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung), 250.000 Euro Lohnsteuer und 380.000 Euro Sozialkassenbeiträge wurden in einem Ermittlungsverfahren im Bereich der Schwarzarbeit am Bau durch den Zoll aufgedeckt.

Der Hauptbeschuldigte, ein 39-jähriger Südosteuropäer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Darüber hinaus musste er eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 20.000 Euro zahlen. In die Strafe einbezogen wurden auch Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.

In diesem Verfahrenskomplex wurden außerdem vier Strafbefehle erlassen, die zu Freiheitsstrafen (ausgesetzt zur Bewährung) oder zu Geldstrafen führten. Die verurteilten Aktivitäten fanden maßgeblich im Rhein-Main-Gebiet, im Raum Pirmasens und im Saarland statt.

Urteil 3: Ein 55-Jähriger wurde vom Landgericht Kaiserslautern wegen Schwarzarbeit zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Geschäftsführer eines Unternehmens aus der Südpfalz für Hoch- und Rohbauarbeiten erfüllte seine sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten nicht und verursachte dadurch einen Schaden in Höhe von fast 2,8 Millionen Euro.

In der Zeit von 2012 bis 2016 meldete er seine Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an. Außerdem kaufte er Scheinrechnungen an, die Arbeitsleistungen suggerierten, die nicht erbracht wurden. Die so in der Buchhaltung abgerechneten Sachkosten und Dienstleistungen nutzte er zur Auszahlung von Schwarzlöhnen an seine Arbeitnehmer. Die Tatvorwürfe lauteten daher Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung und Betrug.

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