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Hauptzollamt Duisburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2020 in Zahlen

Zöllner haben über 4.800 Verfahren eingeleitet und eine Schadenssumme von rund 23,5 Millionen Euro ermittelt

Kontrolle während der Pandemie

Das Jahr 2020 stand im Zeichen der Pandemie teilweise still, in einigen Wirtschaftsbereichen wurde kaum beziehungsweise zeitweise gar nicht gearbeitet. Unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie führten die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihre Arbeit im gebotenen Umfang dennoch fort.

Im Jahr 2020 wurden im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg 1.079 Arbeitgeber aus den verschiedenen Wirtschaftsbereichen geprüft (bundesweit über 44.000 Arbeitgeberprüfungen).

Insgesamt leiteten die Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Ermittlungsarbeit 4.826 Verfahren ein (2019 waren es 5.776 Verfahren). Darunter befanden sich rund 4.000 Strafverfahren und über 800 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Jahr 2020 konnte durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten Duisburg und Emmerich eine Schadenssumme von rund 23,5 Millionen Euro ermittelt werden.

Nach Abschluss der Strafverfahren verhängten die Gerichte im vergangenen Jahr 74 Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafen in Höhe von knapp 900.000 Euro. Durch abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden rund 750.000 Euro Bußgelder geahndet.

Zum Beispiel verhängte das Landgericht Essen im Jahr 2020 eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Große Strafkammer des Landgerichts Essen sah es als erwiesen an, dass eine 34-jährige Frau und ein 46-jähriger Mann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über einer halben Million Euro nicht gezahlt und um Schwarzlohnzahlungen abzudecken, gegenseitige Scheinrechnungen ausgestellt hatten.

Die Pressemeldung ist abrufbar unter folgendem Link:

Pressemitteilung vom 14. Oktober 2020 im Presseportal

Zusatzinformation

Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollieren die Meldungen zur Sozialversicherung, möglichen Sozialleistungsmissbrauch, illegale Ausländerbeschäftigung und die Einhaltung der Mindestlöhne.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite in den Fachthemen im Bereich Arbeit.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

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