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Dreizehn Jahre Freiheitsentzug für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Hauptzollamt Lörrach stellt Jahresergebnis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für das Jahr 2020 vor

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach, die von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgeht, blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurück.

Hinweise und Feststellungen führten zu weitreichenden Ermittlungen und schließlich zur Einleitung von 2.033 Straf- und 420 Bußgeldverfahren. 550 weitere Bußgeldverfahren wurden zudem von den Staatsanwaltschaften zur Bearbeitung übernommen.

Insgesamt konnten 1.982 Strafverfahren und 1.016 Bußgeldverfahren, die zum Teil auch aus Ermittlungsergebnissen von Vorjahren herrührten, zum Abschluss gebracht werden. Die aufgedeckten Regelverstöße führten zu insgesamt 13 Jahren Freiheitsentzug und einer Gesamtsumme an Geldstrafen in Höhe von rund 400.000 Euro. Rund 1,1 Millionen Euro Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge wurden gegen Betroffene festgesetzt.

Der aufgrund der festgestellten Vergehen ermittelte Schaden, der überwiegend die Sozialkassen und Leistungserbringer betrifft, belief sich auf rund 7,5 Millionen Euro. Dem Land Baden-Württemberg entgingen in diesem Zusammenhang mehr als 1,4 Millionen Euro an Lohnsteuer.

Die insgesamt beim Hauptzollamt Lörrach in diesem Aufgabenbereich eingesetzten 154 Zöllnerinnen und Zöllner richteten ihren Fokus 2020 weg von Unternehmen, die stark von Pandemie-Einschränkungen betroffen waren, auf Unternehmen, die nach wie vor ihren Tätigkeiten nachgehen konnten. Ein umfassendes Hygienekonzept bot und bietet dabei nicht nur den Beamtinnen und Beamten selbst, sondern auch den überprüften Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern den notwendigen Gesundheitsschutz.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat verschiedene Gesichter: Das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von Lohnsteuer ist strafbar, ebenso das Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung zum gleichen Zweck. Strafbar ist auch die Inanspruchnahme zu Unrecht ausbezahlter Sozialleistungen aufgrund falscher Angaben. Arbeitgebern drohen empfindliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen, wie der korrekten Ausbezahlung des jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns, der seit 1. Januar 2021 je Zeitstunde 9,50 Euro brutto beträgt, oder gegen branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen.

Zunehmend ist die Bedeutung von Ermittlungen gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Täter in mafiösen Bandenstrukturen, die europaweit tätig sind, verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und stören den fairen Wettbewerb erheblich. Hier arbeitet die Zollverwaltung in gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit der Landespolizei und den Steuerfahndungen.

Schon 2019 wurden mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch Maßnahmen beschlossen, die die FKS massiv gestärkt und deren Kompetenzen erweitert haben und so die Ermittlungen bei Hinweisen auf Scheinselbstständigkeit, unberechtigten Kindergeldbezug, illegale Arbeitnehmerbörsen, ausbeuterische Arbeitsbedingungen oder organisierte Kriminalität, hier zum Beispiel mittels Überwachung der Telefonaktivitäten von Verdächtigen, erheblich vereinfachen. Mit dem Gesetz wurden daneben die Verfahrensrechte der FKS in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gestärkt, was zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaften beiträgt.

Durch ihre Aufgabenwahrnehmung sichert die FKS staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so insgesamt für Ordnung und Fairplay auf dem Arbeitsmarkt. Um diesen Auftrag weiterhin erfolgreich ausführen zu können, soll der Bereich bis 2029 bundesweit mit mehr als 13.000 zusätzlichen Stellen aufgestockt werden. Auch das Hauptzollamt Lörrach profitiert von dieser Aufplanung, die über externe Personalgewinnungsmaßnahmen und höhere Einstellungszahlen für die Ausbildung umgesetzt werden wird.

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