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Hauptzollamt Regensburg: Bilanz 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Straf- und bußgeldrechtlich ermittelte Schadenssumme von 12,2 Millionen Euro

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg, die von den Standorten Regensburg, Furth im Wald, Weiden und Hof aus gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgeht, kann auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurückblicken.

Im Jahr 2020 richteten die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS ihren Fokus auf Unternehmen, die nach wie vor ihren Tätigkeiten nachgehen konnten und weg von Unternehmen, die stark von Pandemie-Einschränkungen betroffen waren. Ein umfassendes Hygienekonzept bot und bietet dabei nicht nur den Beamtinnen und Beamten selbst, sondern auch den überprüften Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern den notwendigen Gesundheitsschutz.

So überprüften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FKS des Hauptzollamts Regensburg im Jahr 2020 circa 8.000 Personen an ihren Arbeitsplätzen sowie 1.000 Arbeitgeber. Die rund 1.500 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten führten zu Geldstrafen in Höhe von 800.000 Euro. Die Summe der Geldbußen belief sich 2020 auf 1,3 Millionen Euro. An Freiheitsstrafen wurden insgesamt 23 Jahre erwirkt. Die straf- und bußgeldrechtlich ermittelte Schadenssumme betrug in 2020 im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg rund 12,2 Millionen Euro.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben verschiedene Gesichter: Das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen und die Hinterziehung von Lohnsteuer sind strafbar, ebenso das Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung zum gleichen Zweck. Strafbar ist auch die Inanspruchnahme zu Unrecht ausbezahlter Sozialleistungen aufgrund falscher Angaben. Arbeitgebern drohen empfindliche Konsequenzen bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen, wie der korrekten Ausbezahlung des jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns, der seit 1. Januar 2021 je Zeitstunde 9,50 Euro brutto beträgt.

Zunehmend ist die Bedeutung von Ermittlungen gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Täter in mafiösen Bandenstrukturen, die europaweit tätig sind, verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und stören den fairen Wettbewerb erheblich. Hier arbeitet die Zollverwaltung in gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit der Landespolizei und den Steuerfahndungen.

Schon 2019 wurden mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch Maßnahmen beschlossen, die die FKS massiv gestärkt und deren Kompetenzen erweitert haben. Dadurch wurden die Ermittlungen bei Hinweisen auf Scheinselbstständigkeit, unberechtigten Kindergeldbezug, illegale Arbeitnehmerbörsen, ausbeuterische Arbeitsbedingungen oder organisierte Kriminalität erheblich vereinfacht. Mit dem Gesetz wurden daneben die Verfahrensrechte der FKS in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gestärkt, was zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaften beiträgt.

Durch ihre Aufgabenwahrnehmung sichert die FKS staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so insgesamt für Ordnung und Fairplay auf dem Arbeitsmarkt. Um diesen Auftrag weiterhin erfolgreich ausführen zu können, soll der Bereich bis 2029 bundesweit mit mehr als 13.000 zusätzlichen Stellen aufgestockt werden.

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