Zoll

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Jahresbilanz 2020 des Hauptzollamts Frankfurt am Main

Erfolgreich im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Schmuggel

Ausgestopfter Hammerhai

"Auch in Zeiten von Pandemie und Brexit haben meine Zöllnerinnen und Zöllner ihre Aufgabe am Frankfurter 'Tor zur Welt' sowohl für den Luftfrachtbereich als auch für die Passagiere erfolgreich erfüllt, und das sieben Tage die Woche rund um die Uhr", lobte Markus Tönsgerlemann, der Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main, seine Kolleginnen und Kollegen. "Wir haben unsere Kontrollen der aktuellen Lage angepasst, risikoorientiert und mit flexiblem Personaleinsatz. Wir nutzen hierbei sowohl regionale als auch bundesweite Erkenntnisse und kombinieren diese mit persönlichen Erfahrungen und moderner Technik. Auch unsere vierbeinigen Spürnasen sind ein wichtiges Mittel in der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Schmuggels."

Steuererhebung - für Deutschland und Europa

Durch die Erhebung von nationalen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im vergangenen Jahr rund 6,20 Milliarden Euro ein. Darunter waren zum Beispiel rund 5,07 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 304 Millionen Euro Zoll, 69 Millionen Euro Biersteuer, 444 Millionen Euro Stromsteuer, 157 Millionen Euro Energiesteuer sowie 144 Millionen Euro Luftverkehrsteuer. Die Gesamteinnahmen unserer Dienststelle machen rund 4,8 Prozent der bundesweiten Einnahmen des Zolls (rund 129 Milliarden Euro) aus.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main führte im Jahr 2020 umfangreiche Prüfungen bei 313 Arbeitgebern durch. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 13,3 Millionen Euro. 2.023 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 1.372 Bußgeldverfahren. 1.493 Strafverfahren wurden eingeleitet sowie 572 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen und Einziehungsbeträge beläuft sich auf 523.650 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sicherte unter anderem Kontobeträge, Bargeld und Luxusgüter in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro zur Sicherung der Ansprüche des Staates.

Ein Schwerpunkt der Ermittlungen richtete sich gegen Arbeitgeber mehrerer Branchen, die ihre schwarz gezahlten Löhne mittels Kettenbetrug zu verschleiern versuchten. Außerdem standen Tätergruppierungen der Bau- und Sicherheitsbranche in 2020 im besonderen Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Frankfurt. Zu abgeschlossenen Ermittlungen verhängten die Gerichte erneut empfindliche Haftstrafen. Unter anderem wurden zwei Bauunternehmer zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Urteile sind zum Teil noch nicht rechtskräftig.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

Bei 3.740 Aufgriffen im Post-, Fracht- und Reiseverkehr wurden insgesamt 4.171 Kilogramm Drogen im Wert von rund 71 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Darunter waren: 3.226 Kilogramm Khat, 523 Kilogramm Kokain, 215 Kilogramm synthetische Drogen, wie zum Beispiel Amphetamin und Ecstasy, 9 Kilogramm Heroin, 34 Kilogramm Haschisch und Marihuana sowie 69 Kilogramm sonstige Rauschgifte. Darunter fielen betäubungsmittelhaltige Arzneimittel sowie 4 Kilogramm Grundstoffe zur Drogenherstellung.

Rund 82 Prozent der Sicherstellungen entfielen nach Anzahl auf die Zollkontrolle von E-commerce Sendungen im Internationalen Postzentrum. Der größte Anteil des Kokains wurde in der Fracht entdeckt, nämlich 411 Kilogramm in 21 Fällen sowie eine Tonne Khat in nur 5 Fällen. Auf den Reiseverkehr entfielen unter anderem 103 Kilogramm Kokain in insgesamt 28 Fällen.

59 Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen. Darunter waren drei Personen, die als sogenannte Schlucker identifiziert wurden, das heißt, sie hatten das Rauschgift im Körper transportiert.

Verstöße gegen das Waffengesetz

Im vergangenen Jahr kam es am Frankfurter Flughafen in 845 Fällen zur Sicherstellung von 8.049 erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sowie verbotenen Waffen. Dabei handelte es sich meistens um gewerbliche Durchfuhrsendungen sowie Privatsendungen, bei denen die waffenrechtlichen Genehmigungen zunächst fehlten. Die verbotenen Waffen wurden zumeist in der Kurierfracht oder per Postsendung via Internet bestellt. Zu nennen sind hier zum Beispiel Elektroschockgeräte, die wie Taschenlampen aussahen, Butterflymesser, Schlagringe und Präzisionsschleudern.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie

Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden 8.958 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet. Die 265.086 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 38 Millionen Euro.

Zu circa 83 Prozent kamen die Plagiate aus China. Weitere Herkunftsländer waren die Türkei, Hongkong, Taiwan und Singapur. Die Bandbreite reichte von Arzneimitteln, Mobiltelefonen, Computerelektronik, Kleidung und Schuhen sowie Körperpflegeprodukten bis hin zu Spielzeug für Kinder.

Barmittelkontrollen

Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die beziehungsweise aus der Europäischen Union anzumelden. In 2.647 Fällen meldeten Reisende ihre Barmittel mit rund 915 Millionen Euro legal an. 658 Mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt, mit rund 17,7 Millionen Euro. 596 Bußgeldverfahren wurden eingleitet. In 104 Fällen kam es zu Clearingverfahren zur weiteren Klärung der Sachverhalte.

Artenschutz

Ein großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt. Im Jahr 2020 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt am Main zu 753 Sicherstellungen mit 72.387 artengeschützten Exemplaren zur Prüfung der jeweiligen Einzelfälle. Darunter waren auch 1.269 lebende Tiere sowie 4.029 lebende Pflanzen. Dabei handelte es sich häufig um artengeschützte Schildkröten, Zierfische und Korallen sowie Schlangen.

Darüber hinaus wurden 67.089 Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren und Pflanzen beschlagnahmt. Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.

Beachtung des Arzneimittelgesetzes und des Anti-Doping-Gesetzes

Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch hier wirkt der Zoll bei der Überwachung mit. Bei 12.762 Aufgriffen wurden 1.345.543 Tabletten und Ampullen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sichergestellt, meistens im Postverkehr. Herkunftsländer waren überwiegend die USA, Indien und Singapur. Die Bandbreite zog sich von Potenzmitteln, Antibiotika und Antidepressiva bis hin zu Haarwuchsmitteln.

Das Anti-Doping-Gesetz dient der Bekämpfung des Dopings im Sport. Mit ihm sollen Gesundheit, Fairness und Chancengleichheit für Athleten gesichert und die Integrität des Sports gefördert werden. Im Jahr 2020 wurden bei 980 Aufgriffen insgesamt (überwiegend im Postverkehr) 309.272 Tabletten und Ampullen sichergestellt. Die Dopingpräparate stammten überwiegend aus den USA, Singapur, Indien und China.

Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften

Auch andere Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der Verbraucher bei 18.357 Aufgriffen zur Sicherstellung von 36,6 Millionen Waren. Ein großer Anteil entfiel dabei seit Beginn der Covid-19-Pandemie auf persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken sowie Medizinprodukte, deren Sicherheit zum Schutz der Bevölkerung erst überprüft werden musste.

Darüber hinaus waren Sonnenbrillen, Laserpointer, Drohnen, Hautbehandlungsgeräte, Reinigungsmittel in Tabletten- und Pulverform sowie Hyaluronspritzen sichergestellt worden. Diese hatten ihren Ursprung meistens in China und Taiwan. Bei der durch den Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft und dem Wirtschaftskreislauf entzogen.

Schutz der öffentlichen Ordnung

Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ebenfalls im Fokus des Zolls: So bekämpfen wir zum Beispiel die Einfuhr von Schriften, Ton und Bildträgern, Abbildungen und Darstellungen mit verfassungswidrigem Inhalt.

In 28 Fällen wurden 97 verdächtige Objekte sichergestellt. Zu nennen sind hier gewaltverherrlichende Abzeichen, Uniformjacken, Fahnen, Plakate, Magazine sowie Messer. Herkunftsländer waren überwiegend China, Indien, die USA, Kanada, Russland, Thailand, Brasilien, Deutschland, Hongkong und Singapur.

Verfolgung von Zolldelikten

Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte, wie zum Beispiel Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende, in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden.

750 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden eingeleitet. Ein Steuerschaden von rund 1,2 Millionen Euro verhindert. 6.612 Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlags geahndet werden.

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