- Ort und Datum : Singen, 12. März 2025
Eine Stahlrute und über 30.000 Schweizer Franken hatte eine 41-jährige tschechische Staatsangehörige in ihrer Handtasche dabei. Zusammen war die im Kanton Thurgau lebende Frau mit ihrem Mann und den beiden Kindern vergangene Woche zu einem Ausflug in den Schwarzwald unterwegs, als sie von Zöllnern des Hauptzollamts Singen kontrolliert wurden.
Zusammen mit den im Kofferraum des Mercedes aufgefundenen rund fünf Gramm Marihuana summierten sich die Verstöße der Frau auf drei (gegen das Waffengesetz, das Konsumcannabisgesetz und die Anzeigepflicht von Bargeld und Barmitteln).
"Die Stahlrute als Schlagwaffe ist nach dem deutschen Waffenrecht verboten", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Bargeld aus Nicht-EU-Staaten muss ab einem Wert von 10.000 Euro beim Zoll angemeldet werden. Mit umgerechnet rund 31.500 Euro wurde diese Grenze um das mehr als Dreifache überschritten", so Müller weiter.
Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Stahlrute und das Marihuana wurden sichergestellt. Nach Leistung einer Sicherheit für die zu erwartende Strafe in Höhe von 8.250 Euro konnte die Reisende ihren Ausflug in den Schwarzwald fortsetzen.
Das Strafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wird zudem Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt.
