Presse

Ein Kühlschrank voller Geld

Ein Kühlschrank voller Geld

  • Ort und Datum : Erfurt, 10. Juni 2025

Kontakt

Carlito Klaus

Herausgeber

Hauptzollamt Erfurt

  • StrasseHausnummerAm Tannenwäldchen 50
  • PLZOrt99096 Erfurt

Statt den mitgeführten 124.000 Euro hat ein 40-jähriger Niederländer bei einer Zollkontrolle nur rund 50 Euro angezeigt. Der Zoll ermittelt nun gegen den Mann wegen Verdachts der Geldwäsche. Das Geld war in einem Kühlschrank versteckt.

Am Mittwochabend (4. Juni 2025) kontrollierte der Zoll am Grenzübergang Reitzenhain das niederländische Fahrzeug des 40-Jährigen. Beim Befragen nach mitgeführten Zahlungsmitteln gab der Mann an, nur etwas über 50 Euro in seiner Hosentasche dabeizuhaben.

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Zöllner einen originalverpackten kleinen Weinkühlschrank im Kofferraum fest, dessen Verpackung bereits beschädigt war. Der Mann gab an, den Kühlschrank als Retoureware von der Slowakei wieder zurück in die Niederlande transportieren zu wollen. Ob sich Gegenstände in dem Kühlschrank befänden, konnte er nicht sagen.

Ganz leer war der Kühlschrank tatsächlich nicht: Die Zöllner entdeckten darin mehrere Bargeldpakete mit einem Gesamtwert von über 124.000 Euro.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Das Bargeld und der Kühlschrank wurden als Beweismittel sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.

Zusatzinformation

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Wer bei einer Zollkontrolle zur Anzeige von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufgefordert wird, muss Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben sowie deren Herkunft, den wirtschaftlichen Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen - auch wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde.

Wer die Herkunft und Verwendung der Barmittel nicht nachweisen kann, macht sich unter Umständen strafbar.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung