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Schwerpunktkontrolle des Zolls zur Bekämpfung der Geldwäsche am Frankfurter Flughafen 

Schwerpunktkontrolle des Zolls zur Bekämpfung der Geldwäsche am Frankfurter Flughafen 

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 3. Juli 2025

Kontakt

Christine Straß

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerHahnstraße 68 - 70
  • PLZOrt60528 Frankfurt am Main

Vom 16. bis 18. Juni 2025 wurde durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Flughafen eine dreitägige Schwerpunktkontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche durchgeführt. Hierfür wurden temporäre, mobile Kontrollstellen eingerichtet, sowie zwei Bargeldspürhunde eingesetzt. 

65 Zollbedienstete führten insgesamt 6.868 Einzelkontrollen an Personen sowie Gepäckstücken durch, bei der Ein- und Ausreise. In 28 Fällen meldeten Reisende ihre mitgeführten Barmittel nicht oder nicht vollständig beim Zoll an. Den Betroffenen drohen empfindliche Bußgelder. In fünf Fällen ergaben sich bei Barmittelfeststellungen Anhaltspunkte für Geldwäsche. Hierbei wurden insgesamt circa 1,12 Millionen Euro an Barmitteln (Bargeld und Goldbarren) im Rahmen eines sogenannten Clearingverfahrens vorläufig sichergestellt.

Bei den Kontrollen wurden die Kontrolleinheiten des Zolls auch im Bereich der Außenwirtschaftsüberwachung tätig. In elf Fällen bestand der Verdacht, dass gegen das Ausfuhrembargo von Gütern nach Russland verstoßen wurde. An den drei Kontrolltagen wurden Luxusgüter und Bargeld im Wert von rund 56.000 Euro sichergestellt und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet.

Ein besonderer Fall ereignete sich bei einer Ausreisekontrolle in Richtung Thailand: Im Reisegepäck einer thailändischen Staatsangehörigen wurden zwischen Bekleidung versteckt in einem Kochtopf elf Kilogramm Feingoldbarren (24 Karat) im Wert von über einer Million Euro entdeckt und sichergestellt. Die Goldbarren waren weder zuvor ordnungsgemäß beim Zoll am Flughafen Frankfurt angemeldet worden noch konnten Nachweise über eine legale Herkunft des Goldes vorgelegt werden. Eine vor Ort durchgeführte Analyse der Goldbarren bestätigte den Reinheitsgehalt des Goldes.

Bei drei mutmaßlich zusammen reisenden Männern bei der Ausreise nach China ergab sich aufgrund der Gesamtsituation der Verdacht auf Geldwäsche. Insgesamt wurden hier 26.900 Euro sichergestellt.

Die Kontrollen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts. Dort werden auch die weiteren Ermittlungen geführt. 

Aus ermittlungstaktischen Gründen konnte erst jetzt eine Veröffentlichung erfolgen.

Zusatzinformation

Reisende, die bei der Ein- und Ausreise in die oder aus der Europäischen Union Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, sind verpflichtet, diese schriftlich beim Zoll anzumelden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können mit einem Bußgeld in Höhe von einer Million Euro geahndet werden.

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