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Zöllner stoßen in zwei Fällen auf nicht angemeldetes Bargeld

Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Zöllnerin entdeckt Bargeldbündel in Pkw

Bei einer in der vergangenen Woche stattgefundenen Kontrolle einer Reisenden in einem aus der Schweiz kommenden ICE fanden Zollbeamte des Hauptzollamts Lörrach Bargeld in Höhe von 10.250 Euro, welches durch die Reisende nicht angemeldet worden war.

Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren und Barmitteln verneinte die Frau. In der anschließenden Kontrolle ihres Reisegepäcks entdeckten die Zöllner eine Bargeldquittung in Höhe von rund 9.400 Euro. Auf Nachfrage, wo sich das Geld befinde, holte die Reisende einen Umschlag mit insgesamt 9.000 Euro aus der getragenen Kleidung heraus. Aber auch in der Handtasche der Frau wurden die Beamten fündig und fanden nochmals Bargeld in Höhe von 1.250 Euro. Insgesamt kamen die Zöllner auf rund 10.250 Euro.

Ähnliches trug sich auch bei einer Pkw-Kontrolle am Zollamt Weil am Rhein-Otterbach zu. In einem aus der Schweiz kommenden Pkw fanden Zollbeamte Bargeld in Höhe von 22.900 Euro, welches durch den Fahrer nicht angemeldet worden war.

Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren und Barmitteln verneinte auch der Fahrer des Pkws. Er käme aus dem Urlaub und sei auf dem Rückweg nach Düsseldorf. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zöllner in einer Sporttasche im Kofferraum ein Bündel mit 150 100-Euro-Scheinen. Den Beamten gab der Mann daraufhin an, dass es sich hierbei um sein Urlaubsgeld handele. Im weiteren Verlauf der Kontrolle entdeckten die Zöllner in einer Umhängetasche auf der Rückbank ein weiteres Bündel mit 79 100-Euro-Scheinen. Insgesamt kamen die Zöllner auf eine Bargeldsumme 22.900 Euro.

In beiden Fällen leiteten die Beamten gegen die Reisenden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln ein.

Zusatzinformation

Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ungefragt anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

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