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Zoll findet über 30.000 Euro

Zoll findet über 30.000 Euro

  • Ort und Datum : Hamburg, 26. Mai 2023

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Hauptzollamt Hamburg

  • StrasseHausnummerKoreastraße 4
  • PLZOrt20457 Hamburg

Bereits Anfang der Woche kontrollierten Zollbeamte einen Kastenwagen aus Dänemark auf Einhaltung der geltenden Zollvorschriften.

"Im Verlauf der Kontrolle wurde der Führer des Fahrzeugs nach mitgeführten Waren befragt", erläuterte Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg. Der Fahrzeugführer gab an, lediglich Waren von Dänemark nach Deutschland zu transportieren. Die weitere Nachfrage in Bezug auf eventuell mitgeführtes Bargeld beantwortete er mit einem "geringen" Betrag an Dänischen Kronen.

Die Zollbeamten wurden misstrauisch und durchsuchten das Fahrzeug. Bereits bei der Fußmatte auf der Beifahrerseite fanden sie in verschiedene Bündel verpackte Geldscheine.

Nunmehr räumte der Fahrzeugführer ein, dass diese Barmittel zum Begleichen von noch ausstehenden Rechnungen gedacht seien. Weiter konnte nicht geklärt werden, ob es sich um seine Barmittel oder eventuell um Firmengelder handelte.

"Da die Angaben insgesamt nicht plausibel waren, leiteten die Beamten vor Ort ein Clearingverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche ein", führte Bachmann aus. Die entsprechenden Ermittlungen dauern noch an.

In der Summe wurden knapp 111.000 Dänische Kronen und etwa 21.000 Euro sichergestellt. Von der Gesamtsumme wurden dem Fahrer 200 Euro überlassen, damit er seine Heimreise antreten konnte.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen an Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht.

So müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragen mündlich angezeigt werden. Bei Reisen aus einem oder in ein Drittland müssen Reisende die Barmittel sogar von sich aus anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht schriftlich anmelden beziehungsweise anzeigen, unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden.

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