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Größere Menge Bargeld und Gold in Pkw

Möglicher Verstoß gegen das Geldwäschegesetz

Am Abend des 7. Januar 2022 leiteten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld - Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt - einen Pkw mit polnischem Kennzeichen aus dem fließenden Verkehr der Autobahn 44 zur zollrechtlichen Kontrolle auf die Rastanlage Sintfeld.

Der Fahrzeugführer und seine Lebensgefährtin wiesen sich gegenüber den Beamten als polnische Staatsbürger und die zwei weiteren Mitreisenden als deutsche Staatsbürger aus. Auf Befragen gab der Fahrer an, er habe zusammen mit seiner Lebensgefährtin die beiden Mitreisenden aus Essen abgeholt, um sie nach Polen zu bringen.

Die Reisenden wurden auch zu mitgeführten Barmitteln befragt. Der Fahrer gab an, zusammen mit seiner Frau circa 7.000 Euro für den Kauf eines Autos mitzuführen. Dazu sei es aber nicht gekommen, weswegen er nun mit dem gesamten Bargeld auf dem Rückweg nach Polen sei. Tatsächlich befand sich in der Geldbörse der Lebensgefährtin ein Betrag von gut 7.800 Euro. Bei der folgenden Kontrolle fanden die Beamten in ihrer Handtasche außerdem mehrere Goldmünzen.

Daraufhin wurde die Frau körperlich durchsucht und die Zöllner fanden unter ihrer Kleidung und in den getragenen Stiefeln sowie in den Socken 38.200 Euro an Bargeld und einen Goldbarren mit einem Gewicht von 500 Gramm. Demzufolge hatte sie insgesamt 46.010 Euro an Bargeld und Gold im Wert von circa 63.300 Euro dabei.

Die Frau erklärte, dass das Bargeld und das Gold nicht ihr gehören und sie es für eine andere Person nach Polen bringen solle. Aufgrund der Gesamtumstände wurde gegen die Lebensgefährtin des Fahrers ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz eingeleitet. Die Wertgegenstände wurden sichergestellt und anschließend allen Personen die Weiterreise gestattet.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main.

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