Barmittelschmuggel in zwei Fällen
Lörrach, 6. Dezember 2022
Zoll leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren ein
Bereits am 11. November 2022 hielt ein Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach einen 38-jährigen Mann mit Wohnsitz in Südhessen am Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn bei der Ausreise aus Deutschland in Richtung Schweiz an.
Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellten die Zöllner in einer Sporttasche mehrere Bündel aus 100- und 200-Euro-Banknoten fest, insgesamt 57.700 Euro, welche der Mann nicht angemeldet hatte.
Drei Tage später führte ebenfalls ein Team des deutschen Zolls bei einer aus der Schweiz nach Deutschland einreisenden 53-jährigen Frau aus Bayern eine Kontrolle durch. Die gezielte Frage nach mitgeführtem Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr verneinte die Frau wiederholt.
In ihrer Handtasche stellte eine Beamtin daraufhin einen offenen Briefumschlag mit mehreren 200-Euro-Scheinen fest. Die Zollbediensteten zählten 39.800 Euro.
Weil sie das Mitführen der Barmittel am Zollamt nicht angezeigt hatten, wurden gegen die Betroffenen jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihre Reise durften beide anschließend fortsetzen.
Personen, die mit Barmitteln - also Bargeld und Wertpapieren sowie Gold mit hohem Goldgehalt - im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr in einen Nicht-EU-Staat aus Deutschland aus- oder aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.
Wer dies unterlässt oder unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.