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Zoll deckt zweimal Bargeldschmuggel auf

103.000 Euro und 160.000 polnische Zloty sichergestellt

Rund 103.000 Euro und 160.000 polnische Zloty (umgerechnet circa 35.000 Euro) entdeckten Osnabrücker Zöllner bei zwei Fahrzeugkontrollen auf der Autobahn 30.

Am Nachmittag des 14. Februar 2021 kontrollierten die Ermittler auf dem Parkplatz Waldseite Süd einen aus den Niederlanden eingereisten Pkw. Der Fahrer gab an, auf dem Weg nach Kassel zu sein, um dort eine Woche bei einem Freund zu verbringen. Auf die Frage nach Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr gab er gegenüber den Zöllnern an, genau 60 Euro mit sich zu führen.

Da die Beamten Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen des Reisenden hatten, entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei fanden sie eine schwarze Umhängetasche, die sich auf dem Boden hinter dem Fahrersitz befand. Beim Öffnen dieser Tasche kamen etwa 63.000 Euro in 500-, 200- und 50-Euro-Scheinen zum Vorschein.

In der anschließenden Vernehmung gab der Reisende an, dass er von dem Geld einen Container voller Schokolade kaufen wollte.

Ebenfalls Barmittel versuchte ein 38-jähriger Mann bei einer Fahrzeugkontrolle an der Ausfahrt Gildehaus am 17. Februar 2021 an den Zöllnern vorbeizuschmuggeln. Auf die Frage nach mitgebrachten Waren und Barmitteln gab der Reisende an, er sei für einen Tag an verschiedenen Orten in den Niederlanden gewesen, um sich dort Autos anzuschauen und habe circa 3.600 Euro in bar dabei.

Die Ermittler entschlossen sich auch in diesem Fall zu einer Intensivkontrolle des Fahrzeugs. Hierbei fanden die Beamten in der Innentasche einer Jacke auf der Rücksitzbank rund 160.000 polnische Zloty (umgerechnet circa 35.000 Euro). Weitere 40.000 Euro entdeckten die Zöllner in einer Kulturtasche und zwei Ablagefächern im Fahrzeug.

Wegen der fehlenden Anzeige des Bargelds leiteten die Zollbeamten in beiden Fällen gegen die Reisenden ein Bußgeldverfahren ein. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe vom Zollfahndungsamt Essen und dem Landeskriminalamt aus Nordrhein-Westfalen übernommen.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.

Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert ab 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

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