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Erfolgreiche mehrtägige Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs

Zoll stellt fast 1,7 Millionen Euro am Flughafen Frankfurt am Main fest

Bargeld in einer Tasche

Vom 8. bis 10. Dezember 2020 wurde durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Frankfurter Flughafen eine dreitägige Schwerpunktkontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an hierfür extra eingerichteten Kontrollstellen im Terminal 1 durchgeführt.

Dabei kontrollierten über 30 Zollbedienstete verschiedener Kontrolleinheiten mit zwei Bargeldspürhunden über 2.700 Personen und Gepäckstücke bei der Ein- und Ausreise nach mitgeführten Barmitteln. Im Zuge der Kontrollmaßnahmen wurden insgesamt 33 Beanstandungen mit einem Volumen von knapp 1,7 Millionen Euro aufgedeckt.

In 26 Fällen wurden bei Reisenden Verstöße gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr festgestellt und zur Anzeige gebracht. Den Betroffenen drohen empfindliche Bußgelder. In neun Fällen ergaben sich bei Bargeldfeststellungen Annahmegründe für Geldwäsche. Hierbei wurden insgesamt knapp 1,2 Millionen Euro im Rahmen eines sogenannten Clearingverfahrens vorläufig sichergestellt.

Ein besonderer Fall ereignete sich bei der Ausreise von einem deutschen Staatsangehörigen, welcher in seinem Reisegepäck zwischen der Bekleidung über 800.000 Euro transportierte. Der 59 Jahre alte Reisende wurde zur Durchführung von weiteren Maßnahmen durch die Zollbediensteten aus dem bereits abflugbereiten Flugzeug herausgeleitet. Die mitgeführten Barmittel wurden sichergestellt.

"Diese Kontrolle war ein voller Erfolg. Trotz des eingeschränkten Flugaufkommens aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie konnten hier bemerkenswerte Feststellungen erzielt werden", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Die Kontrolle erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts. Dort werden auch die weiteren Ermittlungen geführt.

Aus ermittlungstaktischen Gründen konnte erst jetzt eine Veröffentlichung erfolgen.

Zusatzinformation

Reisende, die bei der Ein- und Ausreise in die oder aus der Europäischen Union Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, sind verpflichtet, diese schriftlich beim Zoll anzumelden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können mit einem Bußgeld in Höhe von einer Million Euro geahndet werden.

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