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Zoll verhindert Bargeldschmuggel

80.000 Euro bei Pkw-Kontrolle sichergestellt

80.000 Euro Bargeld entdeckten Zöllner am 26. Mai 2021 bei der Kontrolle zweier Polen im Alter von 42 und 53 Jahren auf dem Rastplatz Oberlausitz-Süd an der Autobahn 4. Die beiden Männer wurden zuvor von einer gemeinsamen Streife der Landespolizei Sachsen und der Bundespolizei angehalten, welche den Zoll um Unterstützung bat.

Auf Nachfrage gaben die beiden an, auf dem Weg von der Schweiz nach Polen zu sein und keine unerlaubten Waren mitzuführen. Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fanden die Zöllner zunächst auch keine illegalen Mitbringsel. In einem verschlossenen Umschlag wurden sie jedoch fündig: Darin befanden sich insgesamt 160 Scheine à 500 Euro. Der 53-Jährige bekannte sich daraufhin zu dem Geld, konnte aber zur Herkunft keine schlüssigen Angaben machen.

Die Zöllner stellten die 80.000 Euro sicher und leiteten gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.

Zusatzinformation

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. Bei der Ausreise aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat müssen mitgeführte Barmittel und Bargeld sowie gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll auf Nachfrage angezeigt werden. Ebenso müssen dann die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte und der Verwendungszweck dargelegt werden.

Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werde.

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