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Gemeinsam gegen Geldwäsche

Zoll führte Bargeldkontrollen entlang der deutsch-niederländischen Grenze durch

Am 9. November 2021 haben Einsatzkräfte der Hauptzollämter Duisburg, Krefeld, Münster, Oldenburg und Osnabrück sowie der Landespolizei und der Bundespolizei im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollaktion entlang der deutsch-niederländischen Grenze zahlreiche Verstöße festgestellt.

84 Einsatzkräfte sowie Bargeld- und Drogenspürhunde waren an der Kontrollaktion beteiligt. Dabei wurden Fahrzeuge entlang der deutsch-niederländischen Grenze aus dem fließenden Verkehr herausgezogen und kontrolliert.

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellt eine behördenübergreifende Aufgabe dar. Bargeld eignet sich grundsätzlich zur Geldwäsche, da es aufgrund seiner Anonymität Spuren vermeidet. Gleichzeitig dürfte es Geldwäschetätern häufig darauf ankommen, bemakeltes Bargeld unter Verschleierung der illegalen Herkunft in den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu überführen.

In der Vergangenheit wurde der Transport in das In- und Ausland von inkriminiertem Bargeld der internationalen organisierten Kriminalität häufig unter Einsatz von Bargeldkurieren durchgeführt. Dabei werden die Restriktionen und Sicherungsmechanismen des Finanzsektors gezielt umgangen. Kriminelle Organisationen rekrutieren hierzu gezielt Personen, die deren inkriminiertes Bargeld regelmäßig durch Nutzung des Luft-, See-, Straßen- und Schienenverkehrs über eine internationale Grenze hinweg transportieren. Der Zoll führt daher regelmäßig Barmittelkontrollen durch.

Der Schwerpunkt der Kontrollaktion lag daher auch in der Überprüfung und Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäckstücken sowie von Personen wegen mitgeführter Barmittel. Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Die Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 552 Personen und 368 Fahrzeuge. In 18 Fällen wurden rund 85.000 Euro Barmittel festgestellt, die auf das Befragen durch die Einsatzkräfte nicht immer angezeigt wurden.

In den Fokus der Kontrolle geriet auch ein neuwertiges Luxusauto der Marke Ferrari, welches in Russland zugelassen ist und von einem französischen Staatsbürger aus den Niederlande kommend nach seiner Aussage Richtung Norddeutschland gesteuert wurde. Außerhalb der EU zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen von Reisenden vorübergehend verwendet werden. Es ist allerdings nicht zulässig, diese Dritten zu überlassen. Ein Verstoß gegen dieses Verfügungsverbot führt zur Entstehung von 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert des Autos. Es besteht in dem Fall der Verdacht der Hinterziehung dieser Steuern.

Eine Methode der Geldwäsche ist der Kauf wertvoller Autos mit illegalem Geld. Diese werden dann außer Landes gebracht und wiederverkauft. Wegen des Ferraris dauern die Ermittlungen noch an.

Bei der Kontrolle an der Autobahn 30 bei Schüttorf waren auch die Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und des Hauptzollamts Osnabrück vor Ort und konnten sich von der gelungenen Zusammenarbeit der Einsatzkräfte der verschiedenen Behörden einen eigenen Eindruck verschaffen.

Im Laufe der Kontrollaktion stellten die Einsatzkräfte quasi als "Beifang" auch noch 13 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest.

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